Bei der heutigen Regierungssitzung wurde ein Gesetzesentwurf zur Ausdehnung der Unterstützung für Selbstständige und Freiberufler auf den Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 8. Juni 2020 verabschiedet. Am 8. Juni 2020 sollen laut dem aktuellen Zeitplan für die Lockerung der Krisenmaßnahmen alle Geschäfte und Betriebe wieder öffnen dürfen. Für den Fall, dass sich die epidemiologische Situation nicht günstig entwickelt und der Zeitplan geändert werden muss, enthält der Gesetzentwurf ein Mandat, das es der Regierung ermöglichen würde, diese Unterstützung durch eine Regierungsverordnung ohne Zustimmung des Parlaments weiter auszudehnen.
In allen anderen Aspekten sollte der Entschädigungsbonus identisch zum derzeit aktuellen sein, sodass keine Änderung der Ehrenerklärung erforderlich ist und weiterhin eine Unterstützung in Höhe von 500 CZK pro Tag gewährt wird.
Dies ist natürlich nur ein Gesetzesentwurf, der noch im Parlament der Tschechischen Republik verhandelt werden muss.
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