Soeben wurde die Ankündigung betreffend das COVID II-Programm veröffentlicht. Daher informieren wir Sie kurz über die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu der bisher erwarteten Form des Programms, die wir bislang kommuniziert haben.

Insbesondere werden aus diesem Programm Geldmittel nur für Betriebskosten von Betrieben, die sich außerhalb von Prag befinden, bereitgestellt! Dies liegt daran, dass das COVID II-Programm aus einem bereits funktionierenden EU-Programm finanziert wird.

Die Bedingungen sehen (vorerst) nicht vor, dass ein in einem direkten Zusammenhang mit den Sofortmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 entstandener Schaden eine Bedingung für die Unterstützung ist. Es wird nur von einer Überbrückung der durch die Krankheit COVID-19 verursachten wirtschaftlichen Krisensituation gesprochen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bedingungen in den kommenden Tagen aktualisiert werden.

Während der Kredit selbst bei einer Geschäftsbank beantragt wird, muss ein separater Garantieantrag an die ČMRZB (Tschechisch-mährischen Garantie- und Entwicklungsbank) gerichtet werden.

Weitere detaillierte Information bereiten wir für Sie vor.