Wir sind uns bewusst, dass viele von Ihnen sich in der aktuellen Situation mit der Frage der Bezahlung der laufenden Betriebskosten befassen. Daher beobachten wir für Sie die COVID-Kreditprogramme sehr genau. Hiermit dürfen wir Ihnen die neuesten Informationen zum Programm COVID II zusenden.
Obwohl Minister Havlíček am letzten Donnerstag angekündigt hatte, dass ab dem heutigen Montag Anträge für dieses Programm angenommen werden, wird die Antragstellung voraussichtlich erst ab dem 2. April 2020 möglich sein, da die Programmbedingungen noch nicht vollständig vereinbart sind.
Leider wurde uns heute bestätigt, dass bisher auch noch nicht geklärt ist, ob die Anträge auf Garantie für die Kredite bei der Geschäftsbank oder bei der Tschechisch-mährischen Garantie- und Entwicklungsbank (Českomoravská záruční a rozvojová banka) eingereicht werden sollen. Ebenso ist noch nicht sicher, ob alle Banken Kredite bis zu dem vom COVID II – Programm zugelassenen Höchstbetrag vergeben werden. Bisher wurde Folgendes über das Programm bestätigt:
- Es handelt sich um eine Garantie für Kredite einer Geschäftsbank und Beiträge für Darlehenszinsen hieraus von bis zu 1 Mio. CZK.
- Die Garantie wird für Kredite von 10.000 bis 15.000.000 CZK gewährt.
- Die Garantie wird für bis zu 3 Jahre und in einer Höhe von bis zu 80% der Kreditsumme gewährt.
- Der besicherte Kredit einer Geschäftsbank wird für die Finanzierung der Betriebskosten gewährt.
- Die Kredite sind für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen (d.h. nicht für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, einem Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR).
- Die Kredite sollen Unternehmer unterstützen, die aufgrund von Sondermaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 den Betrieb einschränken oder einstellen mussten.
Die Programmbedingungen selbst sollen heute oder spätestens morgen bekannt gegeben werden. Des Weiteren gilt, dass die meisten COVID I-Antragsformulare auch für COVID II anwendbar sein sollen. Wie im Fall von COVID I sollte es einreichen, bei der Antragstellung nur einige grundlegende Anhänge einzureichen (die weiteren Anlagen können nachgereicht werden).
Sobald die endgültigen Bedingungen des Programms bekannt gegeben werden, werden wir Sie über deren Inhalt informieren.