wir möchten Sie darüber informieren, dass sich in Tschechien die Regeln für die Bestimmung und Registrierung der sogenannten wirtschaftlich Berechtigten wesentlich geändert haben. Das neue Gesetz Nr. 37/2021 Slg., über die Registrierung von wirtschaftlich Berechtigten (im Folgenden „Gesetz über die Registrierung von wirtschaftlich Berechtigten„), ist am 1. Juni 2021 in Kraft getreten. Daher ist es sehr wichtig zu überprüfen, ob die im Transparenzregister eingetragenen Informationen über den wirtschaftlichen Berechtigten den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Verstöße gegen die Registrierungspflicht sowie Unstimmigkeiten in den eingetragenen Angaben können spürbare Auswirkungen haben. So gilt z. B. kraft Gesetz ein Verbot der Gewinnanteilsausschüttung und der Ausübung von Stimmrechten in Gesellschafter-/Hauptversammlungen. Daneben drohen auch finanzielle Sanktionen (Geldbußen von bis zu 500.000 CZK).
Wirtschaftlich Berechtigter ist wie bisher eine natürliche Person, die allein oder zusammen mit gemeinsam handelnden Personen über mehr als 25 % der Stimmrechte der Gesellschaft oder über einen Anteil am Gesellschaftskapital von mehr als 25 % verfügt, oder der mindestens 25 % der Gewinne der Gesellschaft zugutekommen sollen. Für Fälle, in denen es eine solche natürliche Person nicht gibt, wurde mit dem Gesetz über die Registrierung von wirtschaftlich Berechtigten neu die Pflicht eingeführt, als den wirtschaftlich Berechtigten ein Mitglied des satzungsmäßigen Organs der obersten Muttergesellschaft zu identifizieren und eintragen zu lassen (und nicht wie bisher ein Organsmitglied der Gesellschaft selbst, die ihren wirtschaftlich Berechtigten registriert).
Gesellschaften, die bisher ihre wirtschaftlich Berechtigten noch nicht offengelegt haben, müssen diese unverzüglich ordnungsgemäß registrieren lassen.
Gesellschaften, die die Eintragung ordnungsgemäß nach den nicht mehr geltenden Bestimmungen des Gesetzes Nr. 304/2013 Slg. über öffentliche Register juristischer und natürlicher Personen und über die Eintragung von Treuhandgesellschaften durchgeführt haben, haben nunmehr die Eintragung nach den aktuellen Vorschriften binnen einer Übergangsfrist durchzuführen, die am 1. Dezember 2021 abläuft.
In Anbetracht der Auswirkungen dieser Änderungen auf das Tagesgeschäft Ihres Unternehmens und der genannten Sanktionen erlauben wir uns, Ihnen eine Überprüfung des Stands der Einträge im Register der wirtschaftlich Berechtigten und die etwaige Aktualisierung der Angaben im Einklang mit dem neuen Gesetz anzubieten.
Wenn wir Ihnen behilflich sein können, oder Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.