Die bisher letzte, am 23. März getroffene Maßnahme, die am 26. März um 00:00 in Kraft tritt, beschränkt die Ein- und Ausreise von grenzüberschreitenden Pendlern erneut und sehr einschneidend.
Diese müssen nun nach der Wiedereinreise mindestens 21 Tage im Land bleiben. Damit ist tägliches Pendeln unmöglich. Andernfalls müssen diese Pendler bei der zweiten Ein- oder Ausreise in oder aus der Tschechischen Republik innerhalb von weniger als 21 Tagen in die obligatorische 14-tägige Quarantäne eintreten oder nachweisen, dass sie die Quarantäne im Ausland erfüllt haben.
Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahme sowohl für alle Tschechen, als auch alle Ausländer beim Überschreiten der Landesgrenzen der Tschechischen Republik nach Deutschland oder Österreich und umgekehrt gilt (Ausnahmen von dieser Maßnahme bilden Kraftfahrer im internationalen Güterverkehr, Mitglieder diplomatischer Missionen, Mitglieder von BOS, medizinisches Personal u. dergl.).