Im Anschluss auf die jüngste Sitzung der tschechischen Regierung übersenden wir Ihnen eine Übersicht der dort beschlossenen neuen wirtschaftlichen Sondermaßnahmen. Bitte beachten Sie, dass es sich überwiegend um Gesetzesvorlagen der Regierung handelt, die nunmehr noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen.

  1. Neuigkeiten im Bereich der gewerblichen Mieten
  • die Regierung hat eine Unterstützung für Mieter von Geschäftsräumen beschlossen. Wenn der Vermieter bereit ist, den vereinbarten Mietzins um 30% zu reduzieren, soll der Staat 50% der Miete zuschießen, der Mieter selbst würde „nur“ 20% des Mietzinses zahlen.
  • dies soll für Unternehmer gelten, die im Zusammenhang mit den Krisenmaßnahmen ihre Geschäftstätigkeit einstellen mussten.
  • die Unterstützung soll für den Zeitraum ab 1.4. bis 30.6.2020 gewährt werden.
  • der Zuschuss soll nach Einreichung eines Antrags, des Mietvertrages und des Nachtrags, auf dessen Grundlage die Mietzinsreduzierung vereinbart wurde, ausbezahlt werden.
  1. Neuigkeiten im Bereich der finanziellen Unterstützung von Unternehmern
  • Gesellschafter von „kleinen“ GmbHs (s.r.o.) können einen sog. „Ausgleichsbonus“ in Höhe von 500 CZK / Tag beantragen, vorausgesetzt, dass die festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Die Unterstützung ist für die Gesellschafter, nicht für die Gesellschaften bestimmt.
  • Bedingung ist eine Gesellschaft mit maximal zwei Gesellschaftern (beide können Unterstützung beantragen) oder mit mehreren Gesellschaftern, die Mitglieder einer Familie sind (in einem direkten Verwandtschaftsgrad). Der nachweisbare Mindestumsatz der Gesellschaft für das Jahr 2019 muss 180.000 CZK betragen oder es muss vorausgesetzt werden können, dass ein solcher Umsatz in den Jahren 2020 oder 2021 erzielt wird.
  • der Ausgleichsbonus kann für den Zeitraum seit dem 12.3 8.6.2020 beantragt werden, d.h. in Höhe von maximal 44.500 CZK
  1. Nachrichten im Bereich EET
  • alle „Wellen“ der elektronischer Zahlungsevidenz (sog. „EET“) sollen bis Ende 2020 verschoben werden. Die Pflicht zur Zahlungsevidenz soll ab dem 1. Januar 2021 beginnen.

Wir werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.