Gestern wurde die Möglichkeit für Arbeitgeber zum Aufschub der Fälligkeit der Sozialabgaben in Form eines Gesetzes durch das Abgeordnetenhaus beschlossen und zur Verhandlung an den Senat weitergeleitet.
Dies betrifft die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung und zur Arbeitslosenversicherung (d.h. 24,8%) für die Monate Mai bis Juli 2020, welche der Arbeitgeber binnen einer Nachfrist bis zum 20. Oktober 2020 nachzahlen können soll. Somit müssten die Arbeitgeber zum ursprünglichen gesetzlichen Termin lediglich den Arbeitnehmeranteil (d.h. 6,5%) abführen. Dem Arbeitgeber können wegen der verspäteten Zahlung zwar dennoch Pönalen auferlegt werden, deren Höhe jedoch um 80% reduziert würde. Bedingung für die Herabsetzung der Pönalen ist die vollständige Zahlung der Arbeitnehmeranteile (6,5%) für die betreffenden Monate binnen der ursprünglichen gesetzlichen Frist.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.