Nachfolgend die wichtigsten Vorschläge (und Entscheidungen) zur Unterstützung von Unternehmern, welche die tschechische Regierung auf ihrer heutigen Sitzung behandelt hat:
- Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 15% auf 10% für Beherbergungsdienstleistungen; dies soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gelten
- eine Herabsetzung der Straßensteuer um ein Viertel für Lastkraftwagen mit einem maximal zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten will die Regierung, unter bestimmten Bedingungen, die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Juni bis August 2020 erlassen
- das Antivirus – Programm wird bis zum 31. August 2020 verlängert
- Unternehmer können nachträglich einen steuerlichen Verlust geltend machen, und zwar für zwei Steuerperioden, die der Steuerperiode vorausgehen, in der der Verlust entstanden ist
- Ab morgen werden alle Grenzübergänge nach Österreich und Deutschland wieder geöffnet. Eine Kontrolle der Einhaltung der Einreisebedingungen in die Tschechischen Republik wird nur nach dem Zufallsprinzip erfolgen