In unserem Fokus steht derzeit die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog. Whistelblowingrichtlinie), verankert sind. Die Tschechische Republik muss, wie die anderen EU-Mitgliedstaaten, den aus der Richtlinie folgendem Schutz für die Hinweisgeber bis zum 17. 12. 2021 in die jeweilige nationale Rechtsordnung umsetzen, wobei sie einen gewissen Spielraum in der konkreten Ausgestaltung der Pflichten, Bedingungen und Grenzen hat. Bislang ist nach unserer Kenntnis Dänemark der einige Mitgliedsstaat, in dem die Implementierung ins nationale Recht bereits erfolgt ist.
Schon jetzt ist ersichtlich, dass sich auf der allgemeine Ebene um die Pflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines internen Meldesystems handeln werde, das es ermöglicht, anonyme Hinweise der Arbeitnehmern und anderer Personen, die für das Unternehmen tätig sind, über die Rechtsverstöße entgegenzunehmen und diese unabhängig und vertraulich zu bearbeiten. Nach der EU-Richtlinie soll diese Pflicht allen Unternehmen auferlegt werden, die mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigen. Im aktuellen Gesetzentwurf der tschechischen Regierung wird diese Schwelle allerdings sogar auf 25 Beschäftigte abgesenkt.
Aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten bekannt geben, aber sobald ersichtlich wird, welche Regelungen wahrscheinlich die Endfassung des tschechischen Gesetzes enthalten wird, werden wir ausführlichere Informationen und ein Seminar/Webinar zu diesem Thema für Sie vorbereiten.
Gleichzeitig haben wir bereits eine Kooperation mit einem Technologiepartner aus Dänemark aufgebaut. Dänemark ist, wie erwähnt das einzige EU-Land, das bereits nationale Rechtsvorschriften erlassen hat und erste Erfahrungen in der Praxis sammelt. Wir arbeiten derzeit intensiv daran, diese technische Lösung, die den Anforderungen der europäischen Richtlinie entspricht, mit den zu erwartenden Anforderungen des tschechischen Gesetzes zu verknüpfen, um unseren Mandanten eine umfassende rechtliche und technische Lösung für die neu auferlegten Verpflichtungen anbieten zu können.