Wir möchten Sie über die neue Zulage für Arbeitnehmer in Quarantäne in Tschechien informieren.

Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, denen zwischen dem 1. März und dem 30. April 2021  Quarantäne/Isolation angeordnet wurde.

Die Zulage in Höhe von 370 CZK pro Tag wird für die Dauer der ersten 14 Kalendertage der Quarantäne/Isolation ausgezahlt.

Arbeitnehmern die in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten (auf Tschechisch: DPČ und DPP) fallen auch in den Anwendungsbereich der Regelung, wenn sie krankengeldversichert sind.

Keine Zulage erhalten Arbeitnehmer, denen innerhalb von fünf Tagen nach der Rückkehr aus dem Ausland die Quarantäne oder Isolation angeordnet wurde (ausgenommen Dienstreisen).

Die Zulage wird dem Arbeitnehmer zusammen mit dem Verdienst für den entsprechenden Zeitraum ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber, der die betreffenden Beträge von seinen Arbeitgeberanteilen an der Sozialversicherung abziehen darf.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen stets gerne zur Verfügung.