Im Zusammenhang mit dem gestrigen Newsletter übersenden wir Ihnen hiermit ausführliche Informationen zum neuen Programm COVID – Gastro – Geschlossene Betriebstätte:
Geeignetheit des Antragsstellers:
- natürliche Person – Einzelunternehmer oder Gesellschaft;
- übt eine unternehmerische Tätigkeit gemäß dem Gewerbegesetz aus, die in einen der folgenden Sektoren fällt:
Beschreibung | Zahl der Tage |
EINZELHANDEL | 58
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Handel mit Motorfahrzeugen, ausgenommen Motorräder | |
Einzelhandel mit Computer- und Kommunikationseinrichtungen in spezialisierten Verkaufsstellen | |
Einzelhandel mit Waren für kulturelle Bildung und Erholung in spezialisierten Verkaufsstellen | |
Einzelhandel mit sonstigen Waren in spezialisierten Verkaufsstellen | |
Einzelhandel mit Bekleidung | |
Einzelhandel mit Schuhwerk und Lederwaren | |
Einzelhandel mit Uhren, Armbanduhren und Juwelen | |
Sonstiger Einzelhandel mit neuen Waren in spezialisierten Verkaufsstellen | |
Einzelhandel mit Foto- und optischen Geräten und Artikeln | |
Sonstiger Einzelhandel mit neuen Waren in spezialisierten Verkaufsstellen, soweit anderswo nicht definiert | |
Einzelhandel mit gebrauchten Waren in Verkaufsstellen | |
Einzelhandel in Kiosken und auf Märkten | |
Personenbeförderung mittels Seilbahn oder Schlepplift | |
VERPFLEGUNG | 74
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Verpflegung in Restaurants, Kiosken und mobilen Einrichtungen | |
Erbringung von Cateringdienstleistungen | |
Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | |
Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen soweit anderswo nicht spezifiziert | |
Gastwirtschaft | |
Vorführung von Filmen | |
AUSGEWÄHLTE TÄTIGKEITEN (incl. Sport-, Vergnügungs- und Erholungstätigkeiten) | 70
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Leihhäuser | |
Fotografische Tätigkeiten | |
Durchführung von Konferenzen und wirtschaftlichen Ausstellungen | |
Sonstige Ausbildungstätigkeiten | |
Spielbanken, Casinos und Wettbüros | |
Sport-, Vergnügungs- und Erholungstätigkeiten | |
PERSÖNLICHE DIENSTLEISTUNGEN | 61 |
Frisör-, Kosmetik- und ähnliche Tätigkeiten | |
Tätigkeiten für persönliches und physisches Wohlbefinden | |
Erbringung sonstiger persönlicher Dienstleistungen, soweit anderswo nicht spezifiziert |
- infolge der im Zusammenhang mit der Pandemie verhängten Krisenmaßnahmen wurde der Verkauf von Waren und Dienstleistungen zumindest für einen Teil des Zeitraums vom 14. Oktober 2020 bis zum 10. Januar 2021 eingeschränkt oder verboten;
- seine Einnahmen und damit seine Liquidität ist im fraglichen Zeitraum gesunken;
- weist zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags keine Zahlungsrückstände gegenüber dem Staatshaushalt, den Staatsfonds usw. auf;
- war kein unzuverlässiger Zahler bzw. keine unzuverlässige Person im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes.
Höhe der Unterstützung:
- die Höhe der Unterstützung beträgt das Produkt von 400 CZK x Anzahl der Arbeitnehmer und/oder kooperierenden selbstständigen Erwerbstätigen x Anzahl der anerkannten Tage gemäß der obigen Tabelle;
- in die Berechnung werden nicht Arbeitnehmer in denjenigen Sektoren eingeschlossen, die im Rahmen der Programme COVID – Kultur, COVID – Unterkunft und COVID – Sport unterstützt wurden;
- die Unterstützung wird höchstens bis zur nicht ausgeschöpften Höhe des Limits gemäß dem Punkt 3.1 des Befristeten Rahmens der Europäischen Kommission pro Unterstützungsempfänger (Unternehmen) gewährt.
Einreichung des Antrags:
- in elektronischer Form, die Art und Weise sowie die Frist für die Einreichung des Antrags werden noch in der vom Ministerium für Industrie und Handel angekündigten Aufforderung ausführlicher festgelegt;
- Bestandteil des Antrags ist eine Ehrenerklärung des Antragstellers, in der beispielsweise bestätigt wird, dass es beim Empfänger im Falle der Gewährung der Unterstützung in der geforderten Höhe nicht zur Überschreitung des Limits der Unterstützung gemäß dem Punkt 3.1 des Befristeten Rahmens der Europäischen Kommission kommen wird, wobei die in allen Programmen gemäß dem Punkt 3.1 des Befristeten Rahmens gewährten Unterstützungen (z. B. COVID – Miete, COVID – Kur, COVID – Unterkunft, COVID – Kultur, Antivirus A Plus, usw.) addiert werden; die Unterstützung aus dem Programm Antivirus A und B fällt jedoch nicht unter den Punkt 3.1 des Befristeten Rahmens.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.