Gestern wurde das neue Unterstützungsprogramm COVID-Unterkunft von der Regierung genehmigt. Das Ziel des Programmes ist die Unterstützung von Beherbergungsbetrieben, die aufgrund der Corona-Vorbeugungsmaßnahmen ihre Geschäftsbetriebe schließen mussten. Nach Mitteilung der Ministerin für regionale Entwicklung wird im August die Beantragung von Unterstützungszahlungen im Rahmen dieses Programms mittels eines Online-Formulars möglich sein.
Für die Auszahlung der Unterstützung ist Zeitraum vom 14. März 2020 bis zum 24. Mai 2020 entscheidend. Die Höhe der Unterstützung beträgt von 100 bis 300 CZK pro Zimmer und Nacht und hängt nicht nur von der Art der Beherbergungseinrichtung ab, d.h. von ihrer Kategorie und Klasse, sondern auch von ihrer Saisonalität. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Unterkunftseinrichtung keinen oder nur einen reduzierten Anspruch auf Unterstützung aus diesem Programm hat, falls sie in den letzten zwei Jahren geschlossen war.
Der Bezug von Unterstützungsleistungen aus diesem Programm ist auch dann möglich, wenn der Antragsteller bereits die staatliche Unterstützung für Selbstständige oder kleine GmbHs (s.r.o.) erhalten hat, die Unterstützung aus dem Unterkunftsprogramm wird dann jedoch um den bereits ausgezahlten Betrag reduziert. Das COVID-Unterkunftsprogramm kann mit dem COVID-Kurbad-Programm und dem COVID-Miete-Programm kombiniert werden.
Die Unterstützung kann unter der Bedingung in Anspruch genommen werden, dass der Betreiber der Unterkunftseinrichtung bis 2019 keine finanziellen Schwierigkeiten hatte und am 14. März 2020 keine Krankenversicherungsrückstände oder Zahlungsrückstände gegenüber staatlichen Stellen hatte.
Das COVID-Unterkunftsprogramm unterliegt noch der Notifizierung an die Europäische Kommission und der Genehmigung im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
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