Nachfolgend senden wir Ihnen die finalen Bedingungen des Programms COVID – Nájemné (Miete), welche vom tschechischen Handelsministerium veröffentlicht wurden:

  • Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die aufgrund von Krisenmaßnahmen vorübergehend Einzelhandelsgeschäfte schließen mussten.
  • Die Grundlage des Programms Nájemné besteht darin, dass sich der Staat an der Miete beteiligt – der Vermieter reduziert mindestens 30 % der Miete, der Mieter zahlt 20% und der Staat trägt 50 % bei.
  • Die staatliche Unterstützung erstreckt sich über den Zeitraum des zweiten Quartals dieses Jahres, wobei der Höchstbetrag der Unterstützung 10 Mio. CZK pro Antragsteller beträgt.
  • Ab dem 26. 6. 2020, 9:00 Uhr, können Anträge elektronisch über das Informationssystem auf der Website www.mpo.cz eingereicht werden.
  • Wenn der Unternehmer ein Einzelhandelsgeschäft in einem Objekt betreibt, welches dem Staat gehört, beträgt die Höhe der Unterstützung 80 % der Miete.