Das Programm „Antivirus“ wurde erheblich erweitert. Aktuell geplant ist, dass Arbeitgeber für folgende Fallgruppen Unterstützung beantragen können:
5 Fallgruppen
Gruppe A – Mitarbeitern wird Quarantäne angeordnet
- Arbeitnehmer erhält Lohnersatz i.H.V. 60% seines Durchschnittslohns
- Arbeitgeber erhält staatlichen Zuschuss in voller Höhe des ausgezahlten Lohnersatzes
Gruppe B – Arbeitgeber wird Schließung der Betriebsstätte angeordnet, muss Arbeitnehmer freistellen
- Arbeitnehmer erhält Lohnersatz i.H.V. 100% seines Durchschnittslohns
- Arbeitgeber erhält staatlichen Zuschuss i.H.V. 80% des ausgezahlten Lohnersatzes
Gruppe C – Arbeitgeber muss freistellen, da einer signifikanten Zahl von Arbeitnehmern (30% und mehr) Quarantäne angeordnet wurde oder diese ihre Kinder betreuen müssen
- Arbeitnehmer erhält Lohnersatz i.H.V. 100% seines Durchschnittslohns
- Arbeitgeber erhält staatlichen Zuschuss i.H.V. 80% des ausgezahlten Lohnersatzes
Gruppe D – Arbeitgeber muss Arbeitnehmer aufgrund mangels Verfügbarkeit betriebsnotwendigen Materials oder Dienstleistungen freistellen
- Arbeitnehmer erhält Lohnersatz i.H.V. 80% seines Durchschnittslohns
- Arbeitgeber erhält staatlichen Zuschuss i.H.V. 50% des ausgezahlten Lohnersatzes
Gruppe E – Arbeitgeber muss Arbeitnehmer aufgrund Rückgang der Nachfrage nach seinen Produkten und Dienstleistungen freistellen
- Arbeitnehmer erhält Lohnersatz i.H.V. 60% seines Durchschnittslohns
- Arbeitgeber erhält staatlichen Zuschuss i.H.V. 50% des ausgezahlten Lohnersatzes
Bitte beachten Sie, dass die geplanten Regelungen zunächst ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Anträge können daher erst nach rechtsverbindlicher Bekanntgabe gestellt werden.
_________________________________________
Selbstverständlich verfolgen wir die Entwicklung genau und werden Sie zeitnah informieren und bei der Antragstellung gerne unterstützen.