Das Baugesetz erfuhr in den letzten Jahren eine Reihe von Novellen, deren Ziel dessen generelle Vereinfachung ist, was allerdings um ein Langzeitprojekt ist. Im vergangenen Monat verabschiedete die Abgeordnetenkammer eine weitere bedeutende Novelle des Baugesetzes, die ab Anfang nächsten Jahres gelten soll, vorausgesetzt, der Senat wird die Gesetzesnovelle rechtzeitig verabschieden. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen z. B.:

  • die Wiedereinführung des Bauabnahmeverfahrens (Kollaudationsverfahren) (An die Stelle der Anmeldung der Fertigstellung des Bauwerks beim Bauamt tritt wieder die Bauabnahmegenehmigung)
  • die Einführung eines gemeinsamen Gebiets- und Bauverfahrens, das zu einer gemeinsamen Genehmigung führen soll
  • besondere Regelungen betreffend miteinander verbundene Bauwerke
  • Swimmingpools oder Treibhäuser werden in der Zukunft weder Baugenehmigung noch Anmeldung benötigen
  • Auch für Wohnbauten mit Nutzflächen über 150 m2 wird eine Anmeldung ausreichen

Alle vorgeschlagenen Änderungen finden Sie direkt auf den Internetseiten des Ministeriums für örtliche Entwicklung (Ministerstva pro místní rozvoj).